Allgemeine Geschäftsbedingungen der Basler Liegenschaftsunterhalt AG, Hegenheimerstrasse 261, 4055 Basel, CHE-346.246.085.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleistungen und Werkleistungen der Basler Liegenschaftsunterhalt AG gegenüber ihren Kunden, soweit im individuellen Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder in einem Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich anerkannt wurden.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme einer Offerte, eine schriftliche Auftragsbestätigung, eine individualvertragliche Vereinbarung oder durch die vereinbarte Inanspruchnahme einer Leistung zustande. Elektronische Kommunikation, insbesondere per E-Mail, kann für die Annahme genügen.
Art, Umfang, Ausführungsrhythmus und Leistungsort ergeben sich aus der jeweiligen Offerte, Leistungsbeschreibung oder Auftragsbestätigung. Zusatzarbeiten und Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden separat verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Kunde stellt rechtzeitig die für die Ausführung erforderlichen Informationen, Zugänge, Schlüssel, Bewilligungen und sonstigen Voraussetzungen bereit. Verzögerungen oder Mehraufwand, die aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, können zusätzlich verrechnet werden.
Massgeblich sind die in Offerte oder Vertrag angegebenen Preise. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer. Material-, Entsorgungs-, Maschinen-, Transport-, Park-, Drittanbieter- oder besondere Einsatzkosten können gemäss Vereinbarung separat berechnet werden.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung oder im Vertrag angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Fehlt eine besondere Vereinbarung, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugsfolgen sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten geltend gemacht werden.
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Behinderungen ausserhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs – etwa aussergewöhnliche Witterung, fehlender Zugang, behördliche Anordnungen, Lieferengpässe oder Ereignisse höherer Gewalt – können zu einer angemessenen Verschiebung führen. Bei zeitkritischen Leistungen werden die Parteien eine praktikable Ersatzlösung abstimmen.
Der Kunde prüft ausgeführte Leistungen nach Abschluss beziehungsweise im Rahmen der laufenden Leistungserbringung und meldet erkennbare Mängel ohne unnötigen Aufschub. Berechtigte und von uns zu vertretende Mängel werden innerhalb angemessener Frist nachgebessert, soweit dies möglich und verhältnismässig ist.
Wir sind berechtigt, zur Vertragserfüllung eigene Mitarbeitende sowie geeignete Subunternehmer oder Fachpartner einzusetzen, sofern aus der individuellen Vereinbarung keine ausschliessliche Eigenleistungspflicht hervorgeht. Für die Koordination der von uns beauftragten Dritten bleiben wir im vereinbarten Leistungsumfang verantwortlich.
Für wiederkehrende oder längerfristige Leistungen gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Bei kurzfristiger Absage bereits disponierter Einsätze können nachweislich entstandene Aufwände, reservierte Ressourcen und nicht mehr vermeidbare Fremdkosten verrechnet werden. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
Wir haften im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die wir zu vertreten haben. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden und reine Folgeschäden ausgeschlossen. Der Kunde hat erkennbare Gefahren, besondere Empfindlichkeiten von Oberflächen, Anlagen oder Materialien sowie relevante Vorschäden vor Ausführung mitzuteilen.
Personendaten werden gemäss unserer Datenschutzerklärung und dem anwendbaren Datenschutzrecht bearbeitet. Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche und objektbezogene Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, angemessen vertraulich.
Ändern sich während der Ausführung Anforderungen, Objektzustand oder Rahmenbedingungen wesentlich, können Leistungsumfang, Terminplanung und Vergütung im gegenseitigen Einvernehmen angepasst werden. Zusätzliche Leistungen werden grundsätzlich vor Ausführung abgestimmt, soweit nicht ein sofortiges Handeln zur Schadenminderung erforderlich ist.
Es gilt schweizerisches Recht. Für Streitigkeiten aus Geschäftsbeziehungen mit der Basler Liegenschaftsunterhalt AG sind, soweit gesetzlich zulässig, die zuständigen Gerichte am Sitz der Gesellschaft in Basel vereinbart. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Individuelle Vereinbarungen in Offerten, Auftragsbestätigungen und Verträgen gehen diesen AGB im Widerspruchsfall vor.
Stand: 23. August 2026